Die Hausordnung der Kleiderkammer

Folgende Verhaltensregeln sind in der Kleiderkammer zu beachten:

  • Zur Kleiderkammer hat jede/r Zutritt, gleich welcher Hautfarbe, Religion oder Nation.
  • Die MitarbeiterInnen der Kleiderkammer arbeiten unentgeltlich und ehrenamtlich – sie verdienen Respekt, angemessenen Umgangston und haben Hausrecht.
  • Die Kleiderkammer behält sich vor, bei Verstoß gegen die Regeln ein Hausverbot auszusprechen.
  • Es können sich höchstens 10 Besucher gleichzeitig in der Kleiderkammer aufhalten, weitere Personen müssen vor dem Eingang warten.
  • Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
  • Personen unter Alkohol, Drogen oder mit einer ansteckenden Krankheit haben keinen Zutritt.
  • Rauchen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken sind in den Räumen der Kleiderkammer nicht erlaubt.
  • Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  • Diebstahl ist (auch in der Kleiderkammer!) strafbar.
  • Preise sind nicht verhandelbar, die Zahlung muss sofort und mit Bargeld erfolgen.
  • Die Kleiderkammer haftet nicht für die Ware – Umtausch und nachträgliche Reklamation sind ausgeschlossen.
  • Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Ware muss diese bezahlt werden.
  • Bei der Annahme von Kleider-Spenden behalten wir uns vor die abgegebenen Kleidungsstücke auf Verwendungstauglichkeit zu prüfen und ggf. abzulehnen, wenn die Stücke vermutlich bei uns keine Abnehmer finden.
  • Das Abstellen von Tüten, Säcken und Kartons am Gebäude ist untersagt.