Folgende Verhaltensregeln sind in der Kleiderkammer zu beachten:
Zur Kleiderkammer hat jede/r Zutritt, gleich welcher Hautfarbe, Religion oder Nation.
Die MitarbeiterInnen der Kleiderkammer arbeiten unentgeltlich und ehrenamtlich – sie verdienen Respekt, angemessenen Umgangston und haben Hausrecht.
Die Kleiderkammer behält sich vor, bei Verstoß gegen die Regeln ein Hausverbot auszusprechen.
Es können sich höchstens 10 Besucher gleichzeitig in der Kleiderkammer aufhalten, weitere Personen müssen vor dem Eingang warten.
Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
Personen unter Alkohol, Drogen oder mit einer ansteckenden Krankheit haben keinen Zutritt.
Rauchen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken sind in den Räumen der Kleiderkammer nicht erlaubt.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Diebstahl ist (auch in der Kleiderkammer!) strafbar.
Preise sind nicht verhandelbar, die Zahlung muss sofort und mit Bargeld erfolgen.
Die Kleiderkammer haftet nicht für die Ware – Umtausch und nachträgliche Reklamation sind ausgeschlossen.
Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Ware muss diese bezahlt werden.
Bei der Annahme von Kleider-Spenden behalten wir uns vor die abgegebenen Kleidungsstücke auf Verwendungstauglichkeit zu prüfen und ggf. abzulehnen, wenn die Stücke vermutlich bei uns keine Abnehmer finden.
Das Abstellen von Tüten, Säcken und Kartons am Gebäude ist untersagt.